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Erweiterung der Reverse-Charge-Regel im Inland
Änderung des UStG zum 01.07.2011
Lieferung von Handys und integrierten Schaltkreisen
durch das sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchersteuergesetzen vom 16.06.2011 wird mit Wirkung zum 01.07.2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert.
Mehr zum Thema und die Zolltarifnummern zum Download finden Sie hier...
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